1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von uns abgegebenen Angebote und für alle mit uns abgeschlossenen Kaufverträge sowie für sämtliche separaten Bezugsregelungen. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers sind ausgeschlossen, ausser diese werden ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
1.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile und für sämtliche Ansprüche aus den Geschäften "Romanshorn TG".
1.3. Für die Auslegung und in Ergänzung des Vertrages gilt ausschliesslich das schweizerische Obligationenrecht. Das Wiener Kaufrecht wird ausgeschlossen. 1.4. Der Besteller darf Ansprüche aus mit uns abgeschlossenen Verträgen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten. 1.5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
2. Vertragsabschluss und Inhalt
2.1. Unserer Angebote sind freibleibend.
2.2. Bei Bestellungen im Umfang über CHF 5'000.00 kommt ein Vertrag nur mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Andernfalls kommt ein Vertrag auch zustande, wenn wir einer Bestellung einen Monat nicht widersprochen haben.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Die Zahlung wird 30 Tage nach der Lieferung fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart worden ist.
3.2. Ab Verfalldatum wird Verzugszins verrechnet.
3.3. Wird nach Bestellungseingang festgestellt, dass unsere Ansprüche nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung als nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen, können wir Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen verlangen oder auf die Lieferung der nachgefragten Produkte verzichten.
4. Eigentumsvorbehalt 4.1. Alle Liefergegenstände oder die daraus be- oder verarbeiteten Zwischen- oder Endprodukte bleiben bis zur vollen Bezahlung unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum und sind getrennt zu lagern. Tritt Vermengung oder Vermischung mit anderen Sachen ein, dann geht das dadurch entstehende Miteigentum auf uns über. Sämtliche übernommenen Produkte sind trocken, frostfrei und gesetzeskonform zu lagern 4.2. Bei Veräusserung oder Weiterleitung der Liefergegenstände oder deren Teil- Zwischen- oder Endprodukte hat der Besteller den Eigentumsvorbehalt in gleichem Ausmass an seine Abnehmer weiterzuleiten.
5. Lieferung 5.1. Unsere Preise, die normalerweise genannt werden sind inkl. die gesetzliche MWST. Im schriftlichen Offertwesen wird die MWST separat ausgewiesen. 5.2. Unsere Preise verstehen sich als Francopreise ab Fr. 200.00. Bei Aufträgen unter Fr. 200.00 Warenwert verrechnen wir eine Versand- und Verpackungspauschale von Fr. 14.00. 5.3. Zu Teillieferungen sind wir stets berechtigt. 5.4. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund unvorhergesehener aussergewöhnlicher Umstände jeglicher Art, gleichgültig, ob sie bei uns oder bei unseren Vorlieferanten eintreten - haben wir nicht zu vertreten.
6. Übergang von Nutzen und Gefahr 6.1. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Ware beim Lieferanten auf den Besteller über.
7. Gewährleistung und Haftung 7.1. Der Besteller hat allfällige Mängel an der Ware innerhalb von drei Tagen nach Erhalt schriftlich zu melden. Danach erlischt jeder Anspruch auf Mängelgewährleistung. 7.2. Bei Mangelhaftigkeit unserer Lieferung leisten wir Gewähr durch kostenlose Ersatzlieferung. Scheitert diese in angemessener Frist, dann hat der Besteller nach seiner Wahl das Recht auf Minderung oder Wandlung. Schadenersatzansprüche aus Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. 7.3. Für Schäden aus unsachgemässer Lagerung, falscher oder vorschriftswidriger Anwendung oder durch von uns nicht beeinflussbare Begleitumstände lehnen wir jede Haftung ab 7.4. Faktoren wie Witterung, Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Resistenzen, Spritz- und Ausbringtechnik oder andere Kulturmassnahmen können die Wirkung der Produkte verändern. Die damit verbundenen Risiken übernimmt der Lieferant nicht. Allgemeine Produkteangaben gelten nur als allgemeine Richtlinien. 7.5. Die Gehaltangaben der Produkte werden von den Lieferanten übernommen und sind deshalb endgültig.
8. Ausschluss weiterer Haftungen des Verkäufers 8.1. Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selber entstanden sind. Dies gilt insbesondere für Schäden aufgrund von Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferanten, jedoch gilt er auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen.
9a Vergiftungsunfälle Bei Vergiftungen mit Produkten ist sofort ein Arzt beizuziehen. Bei Notfällen gibt das Toxikologische Informationszentrum (Tel. 01 251 51 51 ) zu jeder Tages- und Nachtzeit Auskunft über giftige Produkte und Erste Hilfe.
9b ADR-SDR Transporte Gafahrengüter nach ADR SDR werden mit Fr. 25.00 Pro Lieferung belastet. Der Ablad, die weitere Lagerung und die Verwendung der Produkte ist alleinige Sache der Käuferschaft.
Romanshorn, den 20.11.2005